Rechte des Fahrgastes

  • Höflichkeit, Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft
  • Einwandfreies Fahrzeug, Sauberkeit innen und auen
  • Ein- und Ausladen Ihres Reisegepcks
  • Kürzesten Fahrtweg zu Ihrem Ziel
  • Eine Quittung mit
    • Ordnungs-Nummer des Taxis
    • Anschrift des Unternehmers
    • Datum der Fahrt
    • Bei Fahrten ber 150 € muss
      • der Mehrwertsteuerbetrag
      • die Steuer- oder Umsatzsteueridentnummer
      • eine durchlaufende Nummer

      ausgewiesen werden

  • Freie Fahrzeugwahl: z. B. ein Nichtrauchertaxi, Groraumtaxi
  • Jeder Taxifahrer muss Sie befördern, auch für kurze Strecken.
  • Sie mssen nur den Betrag zahlen, den der Fahrpreisanzeiger aufweist. Der Fahrpreis ergibt sich aus:
    • Grundpreis, Wegstrecke und Zeit
    • Zuschlgen fr Gepck und Tiere
    • Zuschlag fr telefonische Bestellung
  • Rollsthle und Blindenhunde kosten nichts.
  • Der Taxifahrer muss Geldscheine bis 50,- € wechseln knnen
    oder fr das Wechselgeld auf eigene Kosten sorgen.
  • Der Taxifahrer hat auf Wunsch des Fahrgastes das Radio oder Funkgert leise zu stellen.

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