Rechte des Fahrgastes
- Höflichkeit, Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft
- Einwandfreies Fahrzeug, Sauberkeit innen und auen
- Ein- und Ausladen Ihres Reisegepcks
- Kürzesten Fahrtweg zu Ihrem Ziel
- Eine Quittung mit
- Ordnungs-Nummer des Taxis
- Anschrift des Unternehmers
- Datum der Fahrt
- Bei Fahrten ber 150 € muss
- der Mehrwertsteuerbetrag
- die Steuer- oder Umsatzsteueridentnummer
- eine durchlaufende Nummer
ausgewiesen werden
- Freie Fahrzeugwahl: z. B. ein Nichtrauchertaxi, Groraumtaxi
- Jeder Taxifahrer muss Sie befördern, auch für kurze
Strecken.
- Sie mssen nur den Betrag zahlen, den der Fahrpreisanzeiger
aufweist. Der Fahrpreis ergibt sich aus:
- Grundpreis, Wegstrecke und Zeit
- Zuschlgen fr Gepck und Tiere
- Zuschlag fr telefonische Bestellung
- Rollsthle und Blindenhunde kosten nichts.
- Der Taxifahrer muss Geldscheine bis 50,- € wechseln knnen
oder fr das Wechselgeld auf eigene Kosten sorgen.
- Der Taxifahrer hat auf Wunsch des Fahrgastes das Radio oder Funkgert leise zu stellen.
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